Abrechnungstipp des DZR: Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung
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Die Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme & Ausarbeitung einer Behandlungsplanung (GOZ 0040) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 6,29-fachen Faktor abgerechnet werden.