Abrechnungstipp des DZR: Bakterienreduzierende Lacke als Therapiekonzept
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Die Anwendung bakterienreduzierender Lacke als Therapiekonzept ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistungen im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 3,80 Euro je Zahn honoriert.