Abrechnungstipp des DZR: Beseitigung störender Schleimhautbänder
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Die Beseitigung störender Schleimhautbänder, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich (GOZ 3210) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 6,97-fachen Faktor abgerechnet werden.