Abrechnungstipp des DZR: Diastemaschluss in Adhäsivtechnik
Firmennews DZR 2_Abb_1
Der Diastemaschluss in Adhäsivtechnik ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 190,30 Euro honoriert.