Zum Hauptinhalt springen
pip
Alle Abrechnungstipps

TIPP

Abrechnungstipp des DZR: Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen

DZR
Bild_7 DZR

Die eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes (GOZ 0010) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,66-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb der Website. Analyse- und Marketing-Dienste laden wir erst nach Ihrer Zustimmung.

Abrechnungstipp des DZR: Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen - Frag-pip | pip