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Abrechnungstipp des DZR: Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche

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Die Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche (GOZ 7000) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, müsste mit dem 3,2-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020

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