Abrechnungstipp des DZR: Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche
pip Firmennews DZR
Die Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche (GOZ 7000) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, müsste mit dem 3,2-fachen Faktor abgerechnet werden.