Abrechnungstipp des DZR: Eingliederung eines Aufbissbehelfs
Bild_1 DZR
Die Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche (GOZ 7010) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,8-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 2,69-fachen Faktor abgerechnet werden.