Abrechnungstipp des DZR: Eingliederung eines Bandes
Firmennews DZR_Abb_1
Die Eingliederung eines Bandes (GOZ 6120) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,02-fachen Faktor abgerechnet werden.