Die Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes (GOZ 6130) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 4,97-fachen Faktor abgerechnet werden.
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