Abrechnungstipp des DZR: Entfernung eines einwurzeligen Zahnes
DZR 2
Die Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder enossalen Implantats (GOZ 3000) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste jedoch mit dem 2,7-fachen Faktor abgerechnet werden.
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