Abrechnungstipp des DZR: Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes
pespektivwechsel_dzr_5_2018
Die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes (GOZ 3010) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 2,4-fachen Faktor abgerechnet werden.