Abrechnungstipp des DZR: Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahnes durch Osteotomie
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Die Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahnes durch Osteotomie (GOZ 3040) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,9-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste mit dem 2,8-fachen Faktor abgerechnet werden.