Abrechnungstipp des DZR: Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes
pip Firmennews DZR
Die Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes (GOZ 3020) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,7-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 2,8-fachen Faktor abgerechnet werden.
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