Abrechnungstipp des DZR: Entfernung eines Zahnes durch Osteotomie
Firmennews DZR_Abb_1
Die Entfernung eines Zahnes oder enossalen Implantats durch Osteotomie (GOZ 3030) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,0-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste jedoch mit dem 3,1-fachen Faktor abgerechnet werden.