Abrechnungstipp des DZR: Exzision einer Schleimhautwucherung
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Die Exzision einer Schleimhautwucherung größeren Umfangs (GOZ 3080) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste jedoch mit dem 4,6-fachen Faktor abgerechnet werden.
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