Abrechnungstipp des DZR: Exzision einer Schleimhautwucherung
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Die Exzision einer Schleimhautwucherung größeren Umfangs, z.B. lappiges Fibrom, Epulis (GOZ 3080) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste mit dem 4,7-fachen Faktor abgerechnet werden.