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TIPP

Abrechnungstipp des DZR: Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes

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Das Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung (GOZ 3260) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,1-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 2,95-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022

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