Abrechnungstipp des DZR: Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes
Bild_13-300×200-2
Das Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung (GOZ 3260) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,1-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 2,95-fachen Faktor abgerechnet werden.