Abrechnungstipp des DZR: Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium
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Die Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium (GOZ 4080) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV Niveau zu erreichen muss mit dem 6,32-fachen Faktor abgerechnet werden.