Abrechnungstipp des DZR: Hemisektion und Teilextraktion
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Die Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (GOZ 3130) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,0-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste jedoch mit dem 4,8-fachen Faktor abgerechnet werden.