Abrechnungstipp des DZR: Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes
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Die Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (GOZ 3130) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,9-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 5,22-fachen Faktor abgerechnet werden.