Abrechnungstipp des DZR: Herstellen und Einbringen einer PRF-Matrix
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Das Herstellen und Einbringen einer PRF-Matrix ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistungen im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 136,60 Euro honoriert.
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