Abrechnungstipp des DZR: Herstellung und Eingliederung eines Medikamententrägers
Bild_14 DZR
Die Herstellung und Eingliederung eines Medikamententrägers zur Parodontalprophylaxe ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 48,80 Euro honoriert.
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