Alle AbrechnungstippsTIPPAbrechnungstipp des DZR: Kälteanwendung24. Mai 2021 csm_DZR_Frentz_7052_Kopie_b318cd0785 Die Kälteanwendung ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistungen im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 7,40 Euro honoriert.Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2020Weitere Informationen