Abrechnungstipp des DZR: Keimreduktion der Zahnfleischtasche
DRZ__3695
Die Keimreduktion der Zahnfleischtasche mittels Laser bei geschlossener PAR ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. von 13,40 Euro honoriert.
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