Abrechnungstipp des DZR: Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens
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Das Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema (GOZ 3280) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,7-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste jedoch mit dem 5,0-fachen Faktor abgerechnet werden.