Alle AbrechnungstippsTIPPAbrechnungstipp des DZR: Manuelle Strukturanalyse22. Mai 2026 Bild_3 DZR Die manuelle Strukturanalyse ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 79,10 Euro honoriert. Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021 Weitere Informationen