Alle AbrechnungstippsTIPPAbrechnungstipp des DZR: Odontoplastik22. Mai 2026 csm_DZR_Frentz_7052_Kopie_b318cd0785 Die Odontoplastik ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistungen im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 25,90 Euro honoriert. Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020 Weitere Informationen