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Abrechnungstipp des DZR: Plastische Deckung einschl. Periostschlitzung

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Die Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung, einschl. Periostschlitzung, je Op.-Gebiet (GOZ 3100) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,7-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 3,16-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022

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