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TIPP

Abrechnungstipp des DZR: Prämolarisierung ohne Extraktion

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Die Prämolarisierung ohne Extraktion ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. von 75,00 Euro honoriert.

Quelle: BenchmarkPro Professional, 2017

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