Abrechnungstipp des DZR: Prämolarisierung ohne Extraktion
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Die Prämolarisierung ohne Extraktion ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistungen im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 75,00 Euro honoriert.