Alle AbrechnungstippsTIPPAbrechnungstipp des DZR: PRP-Technik22. Mai 2026 Firmennews DZR_Abb_1 Die PRP-Technik ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. von 178,00 Euro honoriert. Quelle: BenchmarkPro Professional, 2018 Weitere Informationen