Abrechnungstipp des DZR: Reposition eines dislozierten Zahnfragments mittels Adhäsivtechnik
Bild_11 DZR
Die Reposition eines dislozierten Zahnfragments mittels Adhäsivtechnik ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 99,60 Euro honoriert.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb der Website. Analysedienste laden wir erst nach Ihrer Zustimmung. Werbebanner über Revive werden unabhängig von Ihrer Auswahl geladen.