Abrechnungstipp des DZR: Reposition eines dislozierten Zahnfragments mittels Adhäsivtechnik
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Die Reposition eines dislozierten Zahnfragments mittels Adhäsivtechnik ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 99,60 Euro honoriert.