Abrechnungstipp des DZR: Resektion einer Wurzelspitze
DRZ__3748
Die Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn (GOZ 3120) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,0-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste jedoch mit dem 3,1-fachen Faktor abgerechnet werden.
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