Abrechnungstipp des DZR: Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn
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Die Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn (GOZ 3110) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,3-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 3,18-fachen Faktor abgerechnet werden.