Alle AbrechnungstippsTIPPAbrechnungstipp des DZR: Retrograder Verschluss22. Mai 2026 Bild_10-300×200 Der Retrograde Verschluss ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. von 44,10 Euro honoriert. Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022 Weitere Informationen