Abrechnungstipp des DZR: Schlafapnoe- bzw. Schnarcherschiene
Bild_10 DZR
Die Schlafapnoe- bzw. Schnarcherschiene ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 153,20 Euro honoriert.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb der Website. Analysedienste laden wir erst nach Ihrer Zustimmung. Werbebanner über Revive werden unabhängig von Ihrer Auswahl geladen.