Abrechnungstipp des DZR: Stabilitätsmessung an Implantaten
pip Firmennews DZR
Die Stabilitätsmessung an Implantaten ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. von 21,40 Euro honoriert.