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TIPP

Abrechnungstipp des DZR: Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche

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Die Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche (GOZ 7010) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,8-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, müsste mit dem 2,5-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020

Bild: shutterstock

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