Zum Hauptinhalt springen
pip
Alle Abrechnungstipps

TIPP

Abrechnungstipp des DZR: Tuberplastik, einseitig

Bild_14-300×200

Die Tuberplastik, einseitig (GOZ 3250) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,0-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 6,02-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb der Website. Analyse- und Marketing-Dienste laden wir erst nach Ihrer Zustimmung.

Abrechnungstipp des DZR: Tuberplastik, einseitig - Frag-pip | pip