Abrechnungstipp des DZR: Unterfütterung einer Prothese
DZR 2
Die vollständige Unterfütterung einer Prothese (GOZ 5280) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,4-fachen Faktor abgerechnet werden.