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TIPP

Abrechnungstipp des DZR: Unterfütterung einer Prothese

DZR 2

Die vollständige Unterfütterung einer Prothese (GOZ 5280) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,4-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020

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