Abrechnungstipp des DZR: Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung
Firmennews DZR_Abb_1
Die vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Oberkiefer (GOZ 5290) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, müsste mit dem 3,0-fachen Faktor abgerechnet werden.