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TIPP

Abrechnungstipp des DZR: Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung

Firmennews DZR_Abb_1


Die vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Oberkiefer (GOZ 5290) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, müsste mit dem 3,0-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020

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