Abrechnungstipp des DZR: Verbesserung des Emergenzprofils
pip Firmennews DZR
Maßnahmen zur Verbesserung des Emergenzprofils vor der rekonstruktiven Phase sind weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und müssen daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. von 53,40 Euro honoriert.