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Abrechnungstipp des DZR: Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs

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Die Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs auch Gingivaextensionsplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, für einen Bereich bis zu zwei nebeneinanderliegenden Zähnen, ggf. auch am zahnlosen Kieferabschnitt (GOZ 3240) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,8-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 4,43-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022

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