Abrechnungstipp des DZR: Zahnärztliche Aufwand Implantatschablone
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Der zahnärztliche Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung der Schablone (Orientierungs- oder Positionierungsschablone zum Implantation) nach GOZ-Nr. 9003/9005 ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. von 51,90 Euro honoriert.
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