
TIPP
Abrechnungstipps zur Fallstudie von Dr. Danijel Domic
Entfernung von Zahn 13 und Odontom
Eine Odontom Entfernung wird nach der GOZ 3270 berechnet. Die Entfernung eines retinierten Zahnes nach GOZ 3040.
Tipp
- Bei der Entfernung eines Odontoms und eines retinierten Zahnes durch getrennte operative Einzelschritte in derselben Regio, ist eine sehr gute Dokumentation notwendig und ggf. eine Begründung auf der Rechnung sinnvoll.
- Besteht ein erhöhter Aufwand, ist dieser gemäß § 5 Abs. 2 GOZ oder ggf. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ zu honorieren.
Operation
Bovine Knochenpartikel wurden mit quervernetzter Hyaluronsäure zu einer schnell formbaren, kohäsiven „Sticky-Bone“-Masse verarbeitet, die präzise an die laterale Knochenwand appliziert und mit einer xHyA-konditionierten, resorbierbaren Kollagenmembran sowie Titan-Pins gesichert wurde. Der Zugang wurde spannungsfrei mit monofilamentem 5/0 Faden verschlossen und das verbleibende Hyaluron-Gel zur Unterstützung der Heilung aufgetragen.
| ZIFFER | LEISTUNG | PUNKTE | 1,0-FACH | 2,3-FACH | 3,5-FACH |
|---|---|---|---|---|---|
| GOZ 9100 | Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Mit der Leistung nach der Nummer 9100 sind folgende Leistungen abgegolten: Lagerbildung, Glättung des Alveolarfortsatzes, ggf. Entnahme von Knochen innerhalb des Aufbaugebietes, Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und / oder Knochenersatzmaterial) und Wundverschluss mit vollständiger Schleimhautabdeckung, ggf. einschließlich Einbringung und Fixierung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren | 2694 | 151,52 € | 348,49 € | 530,31 € |
| GOZ 9150 | Fixation oder Stabilisierung des Augmentates durch Osteosynthesemaßnahmen (z. B. Schrauben- oder Plattenosteosynthese oder Titannetze), zusätzlich zu der Leistung nach der Nummer 9100, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 675 | 37,96 € | 87,32 € | 132,87 € |
| GOZ 0530 | Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind | 2200 | 123,73 € | – | – |
Tipp
- Da es sich bei der GOZ 9100 um eine Komplexleistung handelt, ist die Einbringung der Membran, sowie der Wundverschluss mit der Leistung abgegolten.
- Die Herstellung der Kollagenmembran hingegen ist in der GOZ nicht geregelt und kann daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden.
- Die Kosten für das Knochenersatzmaterial und die Titanpins können gesondert berechnet werden.
- Besteht ein erhöhter Aufwand aufgrund des aufwändigen Verfahrens, ist dieser gemäß § 5 Abs. 2 GOZ oder ggf. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ zu honorieren.
Nachsorge
Die Nahtentfernung erfolgte nach etwa 14 Tagen. Die Kontrolle sowie die Nahtentfernung können wie folgt berechnet werden:
| ZIFFER | LEISTUNG | PUNKTE | 1,0-FACH | 2,3-FACH | 3,5-FACH |
|---|---|---|---|---|---|
| GOZ 3290 | Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 55 | 3,09 € | 7,11 € | 10,83 € |
| GOZ 3300 | Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) | 65 | 3,66 € | 8,41 € | 12,80 € |
Tipp
- Eine Kombination der beiden Leistungen führt meist zu Erstattungsschwierigkeiten. Das resultiert aus dem Urteil vom 10.01.2023 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az.: 24 B 22.1769) der Nebeneinanderberechnung der GOZ 3290 und der GOZ 3300 verneint, da § 4 Abs. 2 GOZ nur eine Berechnung von selbstständigen zahnärztlichen Leistungen zulässt.
- Eine Alternative wäre der alleinige Ansatz der GOZ 3300 mit einer Faktorsteigerung.
Implantation
Die Implantatinsertion erfolgte vier Monate später.
| ZIFFER | LEISTUNG | PUNKTE | 1,0-FACH | 2,3-FACH | 3,5-FACH |
|---|---|---|---|---|---|
| GOZ 9010 | Implantatinsertion, je Implantat. Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat, Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität (z. B. Tiefenlehre), ggf. einschließlich Knochenkondensation, Knochenglättung im Bereich des Implantats, Einbringen eines enossalen Implantats einschließlich Verschlussschraube und ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offener Einheilung sowie Wundverschluss | 1545 | 86,89 € | 199,86 € | 304,13 € |
| GOZ 0530 | Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind | 2200 | 123,73 € | – | – |
Tipp
- Besteht ein erhöhter Aufwand bei der Behandlung, ist dieser gemäß § 5 Abs. 2 GOZ oder ggf. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ zu honorieren.
- Die prothetische Versorgung erfolgte mit einer verschraubten Keramikkrone. Diese Leistung kann nach GOZ 2200 berechnet werden.

