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Alle Abrechnungstipps

TIPP

Abrechnungstipps zur Fallstudie von Dr. Federico Avesani

Röntgenaufnahme

Zur Diagnostik wurde im vorliegenden Fall eine Einzelzahnaufnahme angefertigt. Die Berechnung erfolgt nach:

ZIFFERLEISTUNGPUNKTE1,0-FACH1,8-FACH2,5-FACH
Ä 5000Röntgenaufnahme, je Projektion502,91 €5,25 €7,29 €

Tipp

  • Seit der neuen Fassung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 05.06.2021 ist die Dokumentation der rechtfertigenden Indikation bei Anwendung von ionisierenden Strahlen, von hoher Relevanz. Bei der Dokumentation der rechtfertigenden Indikation, ist auch die Uhrzeit festzuhalten. Erfolgt die Dokumentation nicht softwaregestützt bleibt kaum eine andere Wahl, als die Uhrzeit sofort an geeigneter Stelle zu notieren. Rechtliche Fehler bei der Stellung der rechtfertigenden Indikation bieten zunehmend ein erhebliches Risiko, das nicht nur im Strahlenschutz liegt, sondern im Honorarrecht. Verstöße gegen rechtliche Vorgaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen, selbst wenn jede Gefährdung eines Patienten ausgeschlossen ist.

Chirurgisches Vorgehen

Extraktion

Zunächst wurde regio 21 die alte Versorgung entfernt und der Zahn extrahiert. Regio 11 wurde im Anschluss ebenfalls die Krone entfernt. Die Berechnung dieser Leistungen erfolgt nach:

ZIFFERLEISTUNGPUNKTE1,0-FACH2,3-FACH3,5-FACH
GOZ 2290Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches18010,12 €23,28 €35,43
GOZ 3000Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder eines enossalen Implantats703,94 €9,05 €13,78 €

Tipp

  • Die Entfernung eines Zahnes durch eine einfache Extraktion ist in der GOZ 3000 geregelt. Erfolgt die Entfernung mittels Osteotomie muss die GOZ 3030 berechnet werden.
  • Sicherlich muss bei der Entfernung über eine Faktorsteigerung nachgedacht werden. Besteht ein erhöhter Aufwand, ist dieser gemäß § 5 GOZ oder ggf. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ zu honorieren.

Implantation des Symbionic Tooth

ZIFFERLEISTUNGPUNKTE1,0-FACH2,3-FACH3,5-FACH
GOZ 9010Implantatinsertion, je Implantat.Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat, Einsetzen einer lmplantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität (z.B. Tiefenlehre), ggf. einschließlich Knochenkondensation, Knochenglättung im Bereich des Implantats, Einbringen eines enossalen Implantats einschließlich Verschlussschraube und ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offener Einheilung sowie Wundverschluss154586,89 €199,86 €304,13 €
GOZ 0530Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind2200123,73 €

Tipp

  • Besteht ein erhöhter Aufwand bei der Behandlung, ist dieser gemäß § 5 Abs. 2 GOZ oder ggf. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ zu honorieren.

Prothetische Versorgung

Der in einem solchen Fall eingesetzte Glasfaserstift am Implantat, sowie der Aufbau mit Komposite sind weder in der GOZ noch in der GOÄ geregelt und müssen daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden.

Tipp

  • Die Wahl einer Analogleistung erfolgt nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand und obliegt dem Zahnarzt. Die Kalkulation der Leistung sollte unter Zugrundelegung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse und des Zeitaufwandes der Leistung erfolgen.

Das laborgefertigte Langzeitprovisorium mit einer Tragedauer von mindestens 3 Monaten wird wie folgt berechnet:

ZIFFERLEISTUNGPUNKTE1,0-FACH2,3-FACH3,5-FACH
GOZ 7080Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, einschließlich Entfernung60033,75 €77,61 €118,11 €

Endgültiger Zahnersatz

Die Abrechnung der definitiven Zirkonoxid Einzelkrone auf das Implantat erfolgt nach GOZ 2200 zzgl. der entstandenen Material- und Laborkosten nach § 9 GOZ.

Tipp

  • Eine Krone auf natürlichen Zähnen kann je nach Präparationsform entweder nach GOZ 2200 oder nach GOZ 2210 berechnet werden.
  • Besteht ein erhöhter Aufwand bei der prothetischen Versorgung ist dieser gemäß § 5 Abs. 2 GOZ oder ggf. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ zu honorieren.

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