TIPP
Abrechnungstipps zur Fallstudie von Dr. med. dent. Fabian Meinke
Präzisionsnavigierte Sofortimplantation mit transgingivaler Einheilung
Behandlungsplanung
Die Behandlung wurde mithilfe eines DVTs, sowie eines Intraoralscans geplant.
DVT
| ZIFFER | LEISTUNG | PUNKTE | 1,0-FACH | 1,8-FACH | 2,5-FACH |
|---|---|---|---|---|---|
| Ä 5370 | Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich – gegebenenfalls einschließlich des kraniozervialen Übergangs | 2000 | 116,57 € | 209,83 € | 291,43 € |
| Ä 5377 | Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion | 800 | 46,63 € | – | – |
Tipp
- Seit der neuen Fassung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 05.06.2021 ist die Dokumentation der rechtfertigenden Indikation bei Anwendung von ionisierenden Strahlen, von hoher Relevanz. Bei der Dokumentation der rechtfertigenden Indikation, ist auch die Uhrzeit festzuhalten. Erfolgt die Dokumentation nicht softwaregestützt bleibt kaum eine andere Wahl, als die Uhrzeit sofort an geeigneter Stelle zu notieren. Rechtliche Fehler bei der Stellung der rechtfertigenden Indikation bieten zunehmend ein erhebliches Risiko, das nicht nur im Strahlenschutz liegt, sondern im Honorarrecht. Verstöße gegen rechtliche Vorgaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen, selbst wenn jede Gefährdung eines Patienten ausgeschlossen ist.
- Die Indikation für die DVT sollte immer in der Karteikarte dokumentiert werden – diese ist hilfreich bei späteren Erstattungsschwierigkeiten seitens der privaten Kostenträger. Idealerweise sollte in der Rechnung bereits ein Hinweis auf die entsprechende Indikation erfolgen.
- Zweifelt der Kostenträger die medizinische Notwendigkeit an, sollte seitens des behandelnden Zahnarztes nochmals gegenüber dem Kostenträger die Indikationsstellung dargestellt werden.
- Ist keine dieser Maßnahme zielführend, empfiehlt es sich, den Patienten an die Patientenbeschwerdestelle der BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu verweisen. Diese prüft kostenlos, inwieweit der jeweilige Versicherungsvertrag Einschränkungen enthält. Da gemäß § 192 VVG die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Erstattungspflicht obliegt, kommt es in diesen Fällen sehr häufig zu einer Nacherstattung.
Scan
Der intraorale Scan der Kiefer kann nach der GOZ 0065 berechnet werden.
| ZIFFER | LEISTUNG | PUNKTE | 1,0-FACH | 2,3-FACH | 3,5-FACH |
|---|---|---|---|---|---|
| GOZ 0065 | Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 80 | 4,50 € | 10,35 € | 15,75 € |
Tipp
- Die Leistung wird je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnet und kann ggf. bis zu viermal je Sitzung anfallen. Bei unterschiedlicher Indikation kann die Leistung auch mehrfach berechnet werden. Eine gute Dokumentation ist in diesem Fall wichtig.
- Sind mehrfache Abformungen derselben Strukturen medizinisch notwendig und nicht durch Scan-Fehler bedingt, so sind diese auch mehrfach berechnungsfähig.
- Die PC-gestützte Auswertung zur Diagnose und Planung ist kein Leistungsbestandteil der GOZ 0065 und kann gemäß § 6 Abs. 1 GOZ gesondert berechnet werden.
Virtuelle Implantation mittels DVT
Im Anschluss erfolgte die virtuelle Planung der Implantatposition. Die virtuelle Implantation mittels DVT ermöglicht die genau Lage- und Verlaufsbestimmung der Nerven, die detaillierte Ausdehnung der Kieferhöhle oder der Knochenstruktur in transversaler Neigung. Knochenangebot und Knochenqualität können in drei Ebenen beurteilt werden. Darüber hinaus lässt sich über spezielle Programme der operative Eingriff virtuell am Bildschirm durchführen.
Tipp
- Diese Leistung ist weder in der GOZ noch in der GOÄ verankert und muss daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Wahl einer Analogleistung erfolgt nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand und obliegt dem Zahnarzt. Die Kalkulation der Leistung sollte unter Zugrundelegung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse und des Zeitaufwandes der Leistung erfolgen.
- Ohne die Konvertierung der Daten in die 3D-Software ist keine Auswertung möglich. Die Leistung kann aus diesem Grund zusätzlich gemäß § 6 Abs. 1 GOZ zusätzlich berechnet werden.
Chirurgisches Vorgehen
Im vorliegenden Fall musste der frakturierte Zahn 35 aufgrund fehlender Erhaltungswürdigkeit mit dem Benex-Extraktionssystem extrahiert werden. Da Extraktionen in der GOZ sowieso massiv unterbewertet sind, sollte der Faktor entsprechend des Aufwandes angepasst werden. Ggf. muss über eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ nachgedacht werden.
Die Implantatinsertion erfolgte navigiert im fully-guided-Verfahren. Zusätzlich wurde der periimplantäre Spaltraum mittels cerabone plus stabilisiert. Die Maßnahmen können wie folgt berechnet werden:
| ZIFFER | LEISTUNG | PUNKTE | 1,0-FACH | 2,3-FACH | 3,5-FACH |
|---|---|---|---|---|---|
| GOZ 9005 | Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone / chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer | 300 | 16,87 € | 38,81 € | 59,05 € |
| GOZ 9010 | Implantatinsertion, je Implantat. Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat, Einsetzen einer lmplantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität (z. B. Tiefenlehre), ggf. einschließlich Knochenkondensation, Knochenglättung im Bereich des Implantats, Einbringen eines enossalen Implantats einschließlich Verschlussschraube und ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offener Einheilung sowie Wundverschluss |
1545 | 86,89 € | 199,86 € | 304,13 € |
| GOZ 0530 | Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind | 2200 | 123,73 € | – | – |
Tipp
- Besteht ein erhöhter Aufwand bei der Behandlung, ist dieser gemäß § 5 Abs. 2 GOZ oder ggf. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ zu honorieren.
- Die GOZ 9005 beschreibt in der Leistungslegende lediglich die Verwendung der navigierten Bohrschablone. Der zahnärztliche Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung dieser Schablone wurde nicht berücksichtigt. Die Leistung ist weder in der GOZ noch in der GOÄ geregelt und muss daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden.
- Das Auffüllen des Implantatspaltraumes mittels Knochenersatzmaterial, welches mit Hyaluronsäure vernetzt ist, ist weder in der GOZ noch in der GOÄ beschrieben und muss daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden.
Unmittelbar nach der Operation wurde ein Kontrollröntgen angefertigt und ein Intraoralscan durchgeführt. Die Einzelzahnaufnahme kann nach GOÄ 5000 berechnet werden.
Prothetisches Vorgehen
Die definitive Versorgung erfolgte vollständig digital mittels Intraoralscan, CAD-Design und CAM-Fertigung einer verschraubten Vollkeramikkrone aus Zirkonoxid.
Im Hinblick auf den digitalen Workflow im zahntechnischen Bereich (CAD/CAM Verfahren) können viele Laborleistungen zusätzlich berechnet werden. Einen tollen Überblick schafft hier das DZR Honorarportal H1.
Die DZR BEB CAD/CAM® ist eine vom Kompetenzcenter Zahntechnik der DZR GmbH selbst erstellte, inoffizielle BEB-Liste mit allen Positionen zur Abrechnung digital erstellter Arbeiten.

