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Alle Abrechnungstipps

TIPP

Abrechnungstipps zur Fallstudie von von Dres. Ion und Alexei Cojocaru


Volldigitaler Workflow – mit Stackable Guides und Stereophotogrammetrie

Die virtuelle Implantation / Planung ermöglicht die genau Lage- und Verlaufsbestimmung der Nerven, die detaillierte Ausdehnung der Kieferhöhle oder der Knochenstruktur in transversalter Neigung. Knochenangebot und Knochenqualität können in drei Ebenen beurteilt werden. Darüber hinaus lässt sich über spezielle Programme der operative Eingriff virtuell am Bildschirm durchführen.

ZIFFER LEISTUNG PUNKTE 1,0-FACH 2,3-FACH 3,5-FACH
GOZ 9005 Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer 300 16,87 € 38,81 € 59,05 €
GOZ 9010 Implantatinsertion, je Implantat.
Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat, Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität (z.B. Tiefenlehre), ggf. einschließlich Knochenkondensation, Knochenglättung im Bereich des Implantats, Einbringen eines enossalen Implantats einschließlich Verschlussschraube und ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offener Einheilung sowie Wundverschluss
1545 86,89 € 199,86 € 304,13 €
GOZ 0530 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind 2200 123,73 €

Tipp

  • Die oben genannte Leistung ist weder in der GOZ noch in der GOÄ geregelt und muss daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung in Ansatz gebracht wird, entscheidet ausschließlich der behandelnde Zahnarzt. Die Kalkulation der Leistung sollte unter Zugrundelegung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse und des Zeitaufwandes der Leistung erfolgen.

  • Die Datensatzkonvertierung in das Planungsprogramm kann zusätzlich nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden.

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