Abrechnungstipp des DZR: Chirurgische Wundrevision
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Die chirurgische Wundrevision (z. B. Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) (GOZ 3310) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste jedoch mit dem 3,9-fachen Faktor abgerechnet werden.